Bedarfs-Check Wohn­eigentum

Berechnen Sie Ihren Finanzierungsbedarf bei Erwerb von Wohneigentum.

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Kann ich mir meine Traumimmobilie leisten?

Viele träumen davon, ein Haus oder eine Wohnung ihr Eigentum zu nennen. Keine Miete zu bezahlen, unabhängig vom Vermieter zu sein und im Alter mehr von der Rente zu haben, diese Gründe motivieren viele, frühzeitig Geld zum Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Ob man sich den Traum vom Eigenheim erfüllen kann, hängt von vielen Faktoren ab: das eigene finanzielle Polster, das persönliche Einkommen und natürlich die Frage, ob man am Wunschort eine geeignete Immobilie findet. In finanzieller Hinsicht gibt unser Finanzierungs-Check Wohneigentum Aufschluss.

Hinweise für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

  • Die Höhe des Eigenkapitals ist maßgeblich für die Erfüllung Ihres Wunsches und für die Konditionen der Fremdfinanzierung. Jeder Euro, den Sie leihen müssen, verteuert die Finanzierung.
  • Planen Sie eine finanzielle Reserve für höhere Kosten durch von Ihnen gewünschte Sonderleistungen.
  • Die Erfüllung Ihres Wunsches sollte nicht dazu führen, dass Sie sich hierfür finanziell „krumm legen” und Sie den gewünschten Lebensstandard über Gebühr einschränken müssen. Mit anderen Worten: Die Belastung durch den Kredit muss mit dem von Ihnen gewünschten finanziellen Spielraum für die Lebenshaltung vereinbar sein. Gemäß einer Faustregel sollte diese höchstens 40% des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen.
  • Bedenken Sie die finanzielle Belastung aufgrund von Versicherungen und später auch durch Instandhaltungsrücklagen für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
  • Nutzen Sie alle staatlichen Förderungsmaßnahmen wie die Riester-Förderung, Zuschüsse zu förderfähigen Kosten, Zuschussprogramme und dergleichen.

Wissenswertes zum Bausparen

Der Bausparvertrag gilt als Klassiker, um für den geplanten Erwerb von Wohneigentum vorzusorgen. Beim Bausparvertrag leistet der Sparer Einzahlungen auf ein Bausparkonto bei einer Bausparkasse und erlangt damit den Anspruch auf ein niedrigverzinsliches Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum. Gerade in Niedrigzinsphasen können sich Bausparverträge lohnen, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass bei Zuteilung Jahre später das Zinsniveau gestiegen ist.

Grundlagen:

  • Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt.
  • Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die Bausparsumme teilt sich auf in Bausparguthaben und Höhe des Darlehensanspruchs.
  • Die Höhe der Bausparsumme richtet sich nach dem späteren Finanzierungsbedarf und den persönlichen Sparmöglichkeiten des Kunden.
  • Verschiedene Bauspartarife ermöglichen es, den Bausparvertrag nach den individuellen Wünschen des Kunden zu gestalten. Laufzeit, Mindestgutha­ben, Zinsen, Darlehenshöhe und Rückzahlungsdauer sind abhängig vom gewählten Bauspartarif.

Das Bausparen gliedert sich in drei Phasen:

Ansparphase:

Die Bausparsumme liegt bei einem Vielfachen von 1.000 Euro, je nach Bausparkasse meist aber bei mindestens 10.000 Euro. Der Bausparer muss mindestens zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Bausparsumme ansparen und erhält dafür während der Ansparphase von der Bausparkasse Zinsen sowie ggf. staatliche Prämien, Zulagen und Riesterförderung.

Zuteilungsphase:

Bevor der Bausparer über die Bausparsumme verfügen kann, muss der Bausparvertrag zugeteilt werden. Dafür muss

  • das Mindestguthaben angespart,
  • die Mindestanspardauer von 18 Monaten erfüllt,
  • die Verwendung für den Wohnungsbau nachgewiesen und
  • die Mindestbewertungsziffer erreicht werden. Diese Bewertungsziffer legt fest, in welcher Reihenfolge die Bausparmittel an die Sparer ausgezahlt werden.
  • Der Zeitpunkt der Zuteilung ist bei Vertragsabschluss noch unbestimmt.

Tilgungsphase:

Nimmt der Bausparer sein Recht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen wahr, so erhält er bei Zuteilung neben seinem angesparten Guthaben ein niedrigverzinsliches Darlehen. Es darf nur für den Wohnungsbau verwendet werden und wird vom Sparer in monatlichen Raten zurückgezahlt.

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