Bedarfs-Check Arbeitsunfähigkeit

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Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn man seine berufliche Tätigkeit aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht ausüben kann. Wie sinnvoll der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist, hängt vor allem von Erwerbs- und Krankenversicherungsstatus ab. Am besten, Sie machen sich selbst ein Bild und ermitteln hier Ihre persönliche Ansprüche und Ihren persönlichen Vorsorgebedarf bei Arbeitsunfähigkeit.

Angestellte: Bei unverschuldeter Krankheit und einem seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber das Entgelt gesetzlich geregelt sechs Wochen fort.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten danach für längstens 72 Wochen Krankengeld. Dieses fällt im Vergleich zum Nettoeinkommen jedoch geringer aus. Der Einkommensverlust kann durch eine Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.

Privat Krankenversicherte haben nach dem Ende der Entgeltfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld. Daher sollten sie unbedingt eine Krankentagegeldversicherung haben, um ihre monatlichen Ausgaben zu decken.

Selbstständige: Arbeitsunfähige Selbstständige haben ab dem ersten Tag der Krankheit eine Versorgungslücke. Zudem fallen oftmals laufende Kosten für zum Beispiel Löhne, Miete oder Pacht weiterhin an.

Anspruch auf Krankengeld haben Selbständige lediglich, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von derzeit 14,6 % (plus ggf. kassenabhängigen Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 1,1 %) bezahlen. Das Krankengeld erhalten Selbstständige dann wie Angestellte auch ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.

Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz bezahlen oder privat krankenversichert sind, erhalten kein Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung ist für sie unverzichtbar.

Beamte: Kann ein Beamter krankheitsbedingt vorübergehend seiner Dienstpflicht nicht nachkommen, so zahlt der Dienstherr die Dienstbezüge weiter. Eine zusätzliche Absicherung des finanziellen Risikos einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit ist deshalb für Beamte nicht notwendig.

Leistungen der Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung leistet im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des Karenzzeitraums den vereinbarten Tagessatz und liefert dem Versicherten somit einen Einkommensersatz. Die Arbeitsunfähigkeit muss vom Arzt festgestellt werden.

Der frei wählbare Leistungszeitpunkt ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie der unbefristete Leistungszeitraum sichern den Nettoverdienstausfall bis zu 100 % ab. Bestehen ausreichende private Rücklagen wie zum Beispiel ein sofort verfügbares Sicherheitspolster auf einem Tagesgeldkonto, lässt sich der Leistungstermin zugunsten der Beitragshöhe nach hinten verschieben. Bei Angestellten setzen die Zahlungen frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung ein und ergänzen die Zahlung eines Krankengeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich leistet die Krankentagegeldversicherung bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

Empfehlungen für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

Die Summe an gesetzlichen und Krankentagegeld sollte das aktuelle monatliche Nettoeinkommen nicht überschreiten, denn eine höhere Absicherung würde den Versicherungsschutz ohne Nutzen verteuern.

Das Krankentagegeld sollte sich im Falle einer Einkommenserhöhung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöhen lassen.

Angestellte sollten zur Vermeidung finanzieller Engpässe dafür sorgen, dass die Leistung der Krankentagegeldversicherung direkt an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließt. Achten Sie dabei darauf, ob der Arbeitgeber das Entgelt im Rahmen freiwilliger Sozialleistungen oder tariflich bedingt länger als die gesetzlich geregelten sechs Wochen fortzahlt.

Selbstständige haben ab dem ersten Tag der Krankheit eine Versorgungslücke. Daher sollten sie den Leistungsbeginn der privaten Krankentagegeldversicherung davon abhängig machen, welchen Zeitraum sie mit ihrer finanziellen Reserve überbrücken können.

Wenn bei derselben Erkrankung bereits Wartezeiten für den Erhalt von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erfüllt wurden, sollte die Versicherung diese Zeiten bei Wiederauftreten der Erkrankung berücksichtigen. Dadurch entsteht bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit keine Lücke in der Absicherung.

Bei einer Kündigung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer ist es oftmals schwierig, eine neue Versicherung abzuschließen. Aus diesem Grund sollte sich die Versicherung innerhalb der ersten drei Jahre kein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine solche Kündigung durch den Versicherer gesetzlich nicht mehr zulässig.

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