Bedarfs-Check Einkommenssicherung

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Wie wichtig ist der Schutz des Erwerbseinkommens?

Das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit ist vermutlich der wichtigste Vermögenswert bei fast allen Erwerbstätigen und Grundlage für den eigenen Lebensstandard. Doch nicht immer läuft alles nach Plan im Leben, manche Veränderungen kommen unangekündigt. So ist das eigene Arbeitseinkommen den folgenden Risiken ausgesetzt, wofür sich private Vorsorge empfiehlt.

Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn man seine berufliche Tätigkeit aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht ausüben kann. Wie sinnvoll private Vorsorge ist, hängt vor allem von Erwerbs- und Krankenversicherungsstatus ab:

Angestellte: Bei unverschuldeter Krankheit und einem seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber das Entgelt gesetzlich geregelt sechs Wochen fort. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten danach für längstens 72 Wochen Krankengeld, welches im Vergleich zum Nettoeinkommen jedoch geringer ausfällt. Privat Krankenversicherte haben nach dem Ende der Entgeltfortzahlung keinen Anspruch auf Krankengeld. Um die monatlichen Ausgaben zu decken, sollte daher unbedingt private Vorsorge getroffen werden.

Selbstständige: Für diese besteht ab dem ersten Tag der Krankheit eine Versorgungslücke. Zudem fallen oftmals laufende Kosten für zum Beispiel Löhne, Miete oder Pacht weiterhin an. Anspruch auf Krankengeld haben Selbstständige lediglich, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den allgemeinen Beitragssatz bezahlen. Das Krankengeld erhalten sie dann wie Angestellte auch ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz bezahlen oder privat krankenversichert sind, erhalten kein Krankengeld. Daher ist für sie eine Absicherung besonders wichtig.

Beamte: Eine zusätzliche Absicherung des finanziellen Risikos einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit ist für Beamte nicht notwendig, da der Dienstherr die Bezüge in dieser Zeit weiterzahlt.

Berufsunfähigkeit: Die Arbeitskraft ist für die meisten von uns der mit Abstand größte Vermögenswert. Finanzielle Vorsorge für einen dauerhaften Verlust der Arbeitskraft ist daher existentiell, hierzu ein Beispiel: Bei einem gleich bleibenden monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 € bzw. jährlich 30.000 € erhält man über 40 Jahre Berufstätigkeit den Wert von 1,2 Mio. €. Doch etwa jeder vierte Deutsche scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus. Damit geht der wichtigste Eckpfeiler der finanziellen Existenz verloren, wenn keine entsprechende Absicherung besteht.

Die Leistungen für gesetzlich Rentenversicherte sind allenfalls gering. Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, erhält im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung reichen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meist nicht einmal im Ansatz aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Hinterbliebenenschutz: Gerade für Familien mit Kindern ist es von existentieller Bedeutung, sich mit der finanziellen Vorsorge für Hinterbliebene zu befassen. Denn: Einem menschlich schlimmen Schicksal bei einem Todesfall darf kein finanzieller Kollaps folgen. Doch in er Praxis können Hinterbliebene der Einkommensverlust nach Todesfall eines Verdieners nur selten kompensieren und die laufenden Ausgaben tragen.

Auch für den Fall, dass Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, ist zusätzliche Absicherung dringend zu empfehlen. Denn die Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen in den meisten Fällen nicht einmal im Ansatz aus, um die täglichen Ausgaben zu decken.

Am besten, Sie machen sich selbst ein Bild von Ihrem Einkommensschutz und ermitteln hier Ihre persönlichen Ansprüche und Ihren jeweiligen persönlichen Vorsorgebedarf.

Welche Produkte sind zum Einkommensschutz am besten geeignet?

Die Absicherung des Einkommens bildet das Fundament einer soliden privaten Finanzplanung. Zur privaten Vorsorge eignen sich grundsätzlich folgende Produkte:

Krankentagegeldversicherung: Diese leistet im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des Karenzzeitraums den vereinbarten Tagessatz und liefert dem Versicherten somit einen Einkommensersatz. Die Arbeitsunfähigkeit muss vom Arzt festgestellt werden.

Der frei wählbare Leistungszeitpunkt ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie der unbefristete Leistungszeitraum sichern den Nettoverdienstausfall bis zu 100 % ab. Bestehen ausreichende private Rücklagen wie zum Beispiel ein sofort verfügbares Sicherheitspolster auf einem Tagesgeldkonto, lässt sich der Leistungstermin zugunsten der Beitragshöhe nach hinten verschieben. Bei Angestellten setzen die Zahlungen frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung ein und ergänzen die Zahlung eines Krankengeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich leistet die Krankentagegeldversicherung bis zum Eintritt einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dem Versicherten eine im Voraus festgelegte monatliche Rente, wenn dieser wegen Unfall oder Krankheit seinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherte zu einem vertragsgemäß bestimmten Grad - meist 50 % - berufsunfähig wird. Die monatliche Leistung soll das Einkommen ersetzen, welches durch den Verlust der Arbeitskraft entfällt. Die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente sollte sich am Bruttoeinkommen orientieren.

Neben Angestellten und Selbstständigen können auch im Haushalt oder mit der Kindererziehung Beschäftigte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft ist die maximale Leistung hierbei in der Höhe begrenzt. Der Wert liegt zumeist bei 1.000 €. Auch für Beamte ist der Schutz vor Berufsunfähigkeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Zum Einen haben junge Leute noch das ganze Berufsleben vor sich, zum Anderen sind für sie die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu älteren Personen noch gering. Der Vertrag sollte außerdem abgeschlossen werden, solange man gesund ist. Denn für die Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Aufgrund eventueller Vorerkrankungen kann die Versicherung Risikozuschlägen erheben oder den Versicherungsantrag in Gänze ablehnen. Dennoch sollten beim Versicherungsabschluss die Vorerkrankungen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. Denn wenn der Beruf wegen einer nicht angegebenen Vorerkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann, darf die Versicherung die Rentenzahlung verweigern.

Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung gewährleistet den Angehörigen im Todesfall eine finanzielle Leistung in Form einer einmaligen Todesfallsumme. Verstirbt der Versicherungsnehmer, so erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Wer durch die Versicherung begünstigt wird, entscheidet der Versicherungsnehmer. Dabei darf die Risikolebensversicherung nicht mit einer Kapitallebensversicherung verwechselt werden. Diese bietet zwar auch einen Hinterbliebenenschutz, allerdings wird bei dieser gleichzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall als Einmalzahlung geleistet. Zur Ermittlung der erforderlichen Versicherungssumme ist die Frage entscheidend, wie lange und in welcher Höhe die monatlichen Zahlungen benötigt würden. Sollen die Hinterbliebenen beispielsweise auf eine monatliche Zahlung von 1.000 € über 10 Jahre verfügen können, so müsste sich die Versicherungssumme auf 109.000 € belaufen (unterstellter Anlagezinssatz: 2 % nach Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Weiterhin ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Baustein zur Absicherung von Darlehen bei einer Immobilienfinanzierung. Hierbei ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe (Restschuldversicherung) abzuschließen. Hierbei sinken die monatlichen Raten und die Versicherungssumme parallel zur Tilgung des Darlehens.

Welche weiteren Produkte gibt es zum Einkommensschutz?

Berufsunfähigkeit: Wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer Vorerkrankung, der Berufsgruppe, der Höhe der Prämie oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, kommen folgende Alternativen in Frage:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung (leistet eine monatliche Rente, wenn gar keine Berufstätigkeit mehr ausgeübt werden kann),
  • Dread-Disease-Versicherung (leistet ein vertraglich vereinbarte Einmalzahlung im Falle einer schweren Krankheit),
  • Grundfähigkeitsversicherung (leistet monatliche Rente bei Verlust bestimmter körperlicher Fähigkeiten, auf die man im Alltag angewiesen ist) oder
  • Unfallversicherung (leistet bei unfallbedingter Invalidität eine Einmalzahlung und/oder eine monatliche Rente).

Hinterbliebenenschutz: Ansprüche für Hinterbliebene können auch aus folgenden Finanzverträgen bestehen:

  • Betriebliche Altersversorgung (kann im Todesfall eine Rente oder eine Einmalsumme für die Hinterbliebenen leisten),
  • Private Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung (können im Todesfall eine Rente oder eine Einmalsumme für die Hinterbliebenen leisten),
  • Sterbegeldversicherung (sichert die Kosten ab, die durch die Beisetzung anfallen) oder
  • Unfallversicherung (leistet bei Unfalltod die vereinbarte Todesfallsumme).
  • Individuelles Ergebnis
  • Unabhängiges Institut
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