Einnahmen dürfen nicht wegbrechen und Ausgaben dürfen nicht erschlagen
Finanzielle Probleme oder sogar existenzgefährdende Risiken müssen vermieden werden. Deshalb bleibt der Vorsorgebedarf sowohl von der Einnahmen- als auch von der Ausgabenseite zu planen und zu steuern:
- von der Einnahmenseite her gegenüber Risiken, die zu einer nicht gewollten oder nicht verkraftbaren Minderung der Einnahmen beim Erwerbseinkommen führen, beispielsweise durch Berufsunfähigkeit oder Tod.
- von der Ausgabenseite her gegenüber Risiken, die zu nicht gewollten oder nicht verkraftbaren Ausgaben führen, beispielsweise durch Krankheit oder Vermögensschäden.