Rentenanpassung um mehr als 3 % zum 1. Juli 2018
Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es ab dem 1. Juli 2018 eine höhere Rente. In den alten Bundesländern erhöht sich die Rente um 3,22 % und in den neuen Bundesländern um 3,37 %. Folglich steigt der Rentenwert von 31,03 € auf 32,03 € im Westen und von 29,69 € auf 30,69 € im Osten. Damit erreicht der Wert im Osten 95,8 % des Westwerts. Der höhere Anpassungssatz der neuen Bundesländer ergibt sich durch die Ost-West-Rentenangleichung, die spätestens am 1. Juli 2024 vollendet wird. Falls die Lohnentwicklung, die als wesentliche Grundlage für die Berechnung der Rentenwerte dient, im Osten besser als im Westen ausfallen sollte, könnte die vollständige Angleichung auch schon vor 2024 erreicht werden. Anschließend gibt es einen einheitlichen Rentenwert ohne Unterschiede zwischen Ost und West. Die Kosten für die Rentenanpassung liegen laut der Deutschen Rentenversicherung in der zweiten Jahreshälfte 2018 bei rund 4,5 Milliarden Euro.
Laut Bundesarbeitsminister Heil ist die hohe Steigerung vor allem auf die derzeit gute Konjunktur und die entsprechend gute Lohnentwicklung am Arbeitsmarkt zurückzuführen. Wer seine Rente vor dem März 2004 begonnen hat, darf sich schon Ende Juni über die Erhöhung freuen. Wer ab dem April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus erst Ende Juli auf seinem Konto gutgeschrieben. Allerdings werden Sozialabgaben auf die gesetzliche Rente fällig, zudem ist sie anteilig steuerpflichtig. Rentenerhöhungen unterliegen sogar vollständig der Steuerpflicht. Bezieht ein Rentner seine Altersrente zum Beispiel seit 2017, so muss er 74 % davon versteuern. Alle Rentenerhöhungen in den nachfolgenden Jahren müssen zu 100 % versteuert werden.
Mit der Rentenanpassung kommt auch der neue Rentenausweis. Den folienverstärkten Ausweis erhalten die Rentnerinnen und Rentner mit der Mitteilung der Rentenanpassung. Er wird benötigt, um beispielsweise Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder bei kulturellen Veranstaltungen zu erhalten.