Schutz bei Arbeitsunfähigkeit: Empfehlungen zur Krankentagegeldversicherung
Wer seine berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht ausüben kann, ist arbeitsunfähig. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld. Dieses wird maximal 72 Wochen lang gezahlt und fällt für Personen mit durchschnittlichem Einkommen gut 20% geringer aus als das Nettoeinkommen. Für Personen mit höherem Einkommen kann die Differenz sogar noch deutlich höher ausfallen.
Durch private Absicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung kann diese Differenz ausgeglichen werden. Im Krankheitsfall leistet die Versicherung den vereinbarten Tagessatz. Dabei sind die Kosten – also die monatlichen Versicherungsbeiträge – meist überschaubar.
Bei Ihren Überlegungen oder einem Gespräch mit Ihrem Finanzberater zur Krankentagegeldversicherung empfehlen wir Ihnen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Die Summe an gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen sollte das aktuelle monatliche Nettoeinkommen nicht überschreiten, denn eine höhere Absicherung würde den Versicherungsschutz ohne Nutzen verteuern.
- Das Krankentagegeld sollte sich im Falle einer Einkommenserhöhung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöhen lassen.
- Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollte dafür gesorgt werden, dass die Leistung der Krankentagegeldversicherung direkt an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließt. Dabei gilt es darauf zu achten, ob der Arbeitgeber das Entgelt im Rahmen freiwilliger Sozialleistungen oder tariflich bedingt länger als die gesetzlich geregelten sechs Wochen fortzahlt.
- Wenn bei derselben Erkrankung bereits Wartezeiten für den Erhalt von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erfüllt wurden, sollte die Versicherung diese Zeiten bei Wiederauftreten der Erkrankung berücksichtigen. Dadurch entsteht bei Rückfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunfähigkeit keine Lücke in der Absicherung.
- Bei einer Kündigung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer ist es oftmals schwierig, eine neue Versicherung abzuschließen. Aus diesem Grund sollte sich die Versicherung innerhalb der ersten drei Jahre kein Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen vorbehalten. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine solche Kündigung durch den Versicherer gesetzlich nicht mehr zulässig.